FÖRDERGELDER ZUR SONNENENERGIE

Fördergeldservice Sonnenenergie

 

Sie möchten umweltfreundlichen Sonnenstrom selbst erzeugen und direkt im Haus nutzen?
Eine PV-Anlage auf dem Hausdach mit zusätzlichem Energiespeicher machen es möglich.

  • Bis zu 60 % des selbst erzeugten Stroms im Haus nutzen
    Die Eigenstromnutzung verringert Ihre Ausgaben für den Kauf von teurem Netzstrom.
  • Zusätzliche Einnahmen
    Lohnende Einspeisevergütung für jede kWh ins Netz eingespeisten Strom!
  • Sinkende Investitionskosten
    Die ausgereifte Technik wird immer günstiger. Der Kauf eines neuen PV-Speichers wird zusätzlich gefördert.
  • Höhere Förderung für Effizienzhäuser
    im Haus erzeugten Solarstrom können sie zum Erreichen der Effizienzhausstandards für eine lohnende Förderung anrechnen

Zum Halbjahr 2021 sind in Deutschland knapp 2 Mio. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 54 Gigawatt installiert. 2020 erzeugten sie 51,4 Terawattstunden Strom und liefern damit rund 10 % des in Deutschland produzierten Stroms.

Die KfW-Förderbank vergab bis Ende 2018 bundesweit zinsgünstige Förderkredite für die Finanzierung von PV-Anlagen und Batteriespeichern im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher.

Mit Einstellung der bisher bundesweit nutzbaren Förderung legen immer mehr Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme auf. Derzeit gibt es in Deutschland über 100 PV-Speicherförderungen, ca. 80 % davon sind regionale Programme, meist lohnende Zuschüsse.

PV-Speicher-Förderungen finden
Wählen Sie als Maßnahme Photovoltaikanlage aus, erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen Programme für Photovoltaik und PV-Speicher an Ihrem Wohnort.

MIETERSTROMZUSCHLAG

Wird auf einem Mietshaus eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert und bietet der Eigentümer seinen Mietern den Sonnenstrom unter dem örtlichen Grundversorgertarif an, fällt die Anlage ggf. unter die Förderung von Mieterstrommodellen. Für ein Mieterstrommodell entfallen nicht nur bestimmte Teile der Stromrechnung, wie z. B. Netzentgelte. Als Betreiber der PV-Anlage kann der Hausbesitzer bzw. ein von ihm beauftragter Anbieter einen Mieterstromzuschlag pro Kilowattstunde beantragen. Dieser Mieterstromzuschlag wird als Abschlag der jeweiligen Einspeisevergütung für den Strom aus PV-Anlagen gewährt. Die Höhe richtet sich sowohl nach der Größe der Haus-Anlage als auch dem gesamten Photovoltaik-Zubau. Mieter sind dabei nicht verpflichtet, auch nicht per Mietvertrag, den PV-Strom vom Dach zu beziehen. Im Zuge der erforderlichen Absprachen mit dem zuständigen Netzbetreiber kann geklärt werden, ob und wie die Anlage die Kriterien des Mieterstromgesetzes erfüllt.

Zum Mieterstromzuschlag

Nutzen Sie unsere Energieberater-Vermittlung für energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen, den Einsatz Erneuerbarer Energien, die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder für umfassende Modernisierung auf einen höher geförderten der Effizienzhausstandards.
Aufwandspauschale: 20,– Euro inkl. MwSt.

 

 
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Kostenfreie Fördergeld-Hotline:

06190 - 92 63 - 394

erreichbar Mo-Fr von 9:00 bis 17:00 Uhr, ausser an hessischen Feiertagen
 

 

 

Der Förderservice ist eine Leistung der febis Service GmbH, der auch von freien, für die Förderprogramme des Bundes gelisteten Energieberatern erbracht werden kann.

 

Informieren Sie sich vor Auftragsvergabe, hier finden Sie alternative Anbieter:
https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche